Turnverein 1910 Schenkenzell e.V.

  1. Organisation


    Vorstand

    Der Vorstand hat alle den Verein betreffenden Geschäfte während des Geschäftsjahres zu erledigen und besteht aus:

    1. dem/der 1. Vorsitzenden

    2. dem/der 2. Vorsitzenden (Stellvertreter/-in)

    3. dem/der 3. Vorsitzenden (2. Stellvertreter/in)

    4. dem/der 4. Vorsitzenden (3. Stellvertreter/in)

    5. dem/der Kassier/-in

    6. dem/der Schriftführer/in

    7. dem/der Jugendleiter/-in

  2. Funktionen der einzelnen Vorstandsmitglieder

  1. Vorsitzender


    Der 1. Vorsitzende lädt zu Vorstands- und Turnratssitzungen sowie Mitgliederversammlungen ein. Bei den einzelnen Sitzungen führt er den Vorsitz. Er kann zu notwendigen Unterstützungen den Personenkreis erweitern oder Ausschüsse, die zur Entscheidungsfindung notwendig sind, hinzuziehen.

    Der 1.Vorsitzende hat an allen nach außen hin wirkenden Veranstaltungen teilzunehmen (Beerdigungen, Prozessionen, Turngauveranstaltungen, Gemeindeveranstaltungen). Er ist der Ansprechpartner für die Gemeindeverwaltung und hat die Schlüsselgewalt für alle Räume des Turnvereins.


    Bei Beerdigungen von Aktiven bzw. Ehrenmitgliedern muss er eine Grabrede halten und einen Kranz niederlegen.

    Die Vermietung der Leichtathletikanlage obliegt ebenfalls dem 1. Vorsitzenden des TV Schenkenzell in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden des TV Schiltach. Die dazu beschlossenen Bedingungen sind jedoch einzuhalten.


  2. ​Vorsitzender (Stellvertretender Vorsitzender)


    Der 2. Vorsitzende übernimmt alle Aufgaben des 1.Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit bzw. Krankheit. Außerdem ist er für den sportlichen Bereich des Vereins zuständig. Dazu gehören der Spartenleiter Breitensport, der Spartenleiter Leistungssport , der Spartenleiter Handball und der Spartenleiter Jugend.


  3. ​Vorsitzender (2. Stellvertreter)


    Der 3. Vorsitzende übernimmt alle Aufgaben des 1. und 2. Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit bzw. Krankheit. Außerdem sind ihm Kassier und Schriftführer direkt unterstellt.


  4. ​Vorsitzender (3. Stellvertreter)


    Der 4. Vorsitzende übernimmt der alle Aufgaben des 1., 2. und 3. Vorsitzenden bei deren Verhinderung bzw. Krankheit.

    Dem 4. Vorsitzenden obliegt die Organisation der Turnvereinseigenen Veranstaltungen. Dazu gehören:


    • das Anmieten der Turn- und Festhalle

    • das Beantragen der Schankerlaubnis

    • die Abnahme der Halle zu Beginn der Veranstaltung und die Übergabe nach Ende der Veranstaltung

    • bei gemeinsamen Veranstaltungen mit anderen Vereinen übernimmt er die Abstimmung des gesamten Veranstaltungsablaufes. Er ist für den gesamten Ablauf und Einkauf zuständig.

      Zusätzlich führt er noch Personalplanungen bei Veranstaltungen in Absprache mit dem Festwirt bzw. den Sparten- oder Abteilungsleiter durch.


      Kassierer


      Der Kassierer ist für die technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Führung des Mitgliederverzeichnisses verantwortlich. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben und der damit verbundenen Tätigkeit, die zur ordentlichen Führung der Kasse notwendig sind, ist er vom Vorstand ermächtigt.

      Er ist verpflichtet, säumige Mitglieder an ihre Zahlungspflicht zu erinnern, diese bei hartnäckigem Verzug (nach zweimal erfolgloser Mahnung) dem 3.

      Vorsitzenden zu melden, damit der Vorstand über den eventuellen Ausschluss solcher Mitglieder beraten kann.


      Der Kassierer ist für die Meldung von Ausfallzeiten der Hallennutzung an die Gemeindeverwaltung zuständig.


      Die Übungsleitervergütung hat er halbjährlich anhand der Übungsleiterliste vorzunehmen.

      Der Kassierer hat die Anträge über die Zuschüsse des BSB (Badischer Sportbund) jährlich zu bearbeiten.


      Der Kassierer der Handballabteilung ist dem Hauptkassierer des TV Schenkenzell unterstellt. Der Kassierer der Handballabteilung führt die Kasse der Abteilung in eigener Verantwortung, jedoch in regelmäßiger Abstimmung mit dem Hauptkassierer des TV Schenkenzell.

      Der Kassierer der Handballabteilung ist Mitglied im Turnrat.

      Der Hauptkassier des TV Schenkenzell hat mindestens einmal jährlich eine Verrechnung mit der Handballkasse vorzunehmen.


      Der Vorstand kann ohne Zustimmung des Turnrates Geschäfte zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 EURO tätigen.

      Die Handballabteilung entscheidet über ihre Geschäfte in eigener Verantwortung.


      Schriftführer

      Der Schriftführer schreibt nach Vorlage die Einladungen zu Sitzungen und anderen Veranstaltungen. Er erstellt Protokolle bei Sitzungen, dokumentiert das Vereinsgeschehen, führt und archiviert den gesamten Schriftverkehr. Außerdem ist er für die Pressearbeit des Vereines zuständig.


      Beisitzer

      Der Turnverein Schenkenzell hat zwei Beisitzer. Sie stellen sich für Sonderaufgaben zur Entlastung der Vorstandschaft zur Verfügung. In besonderen Fällen können sie auch zur Organisation bzw. Teilorganisation von größeren Veranstaltungen eingesetzt werden. Sie sind Mitglied im Turnrat und werden alle zwei Jahre in der Mitgliederversammlung gewählt.


      Jugendleiter

      Der Jugendleiter vertritt die Vereinsjugend im Vorstand. Einzelheiten sind in einer Jugendordnung festgelegt.


      Spartenleiter

      Der TV Schenkenzell ist in vier Sparten eingeteilt.

    • Jugend

    • Breitensport

    • Leistungssport

    • Handball

      Die Spartenleiter sind Mitglied im Turnrat und vertreten dort ihre zuständigen Abteilungen. Sie werden alle zwei Jahre in der Mitgliederversammlung gewählt. Sie sind der direkte Ansprechpartner bei:


    • Neuanschaffungen

    • Lehrgängen

    • Probleme mit Übungsleitern

    • Veranstaltungen innerhalb der Sparten/Abteilungen


Ihnen steht ein Budget zur Verfügung, welches jährlich im Tunrat festgelegt werden muss. Über diesen Betrag können die Spartenleiter frei verfügen, müssen jedoch am Jahresende Rechenschaft darüber ablegen.


Abteilungsleiter

Jede Abteilung wählt aus ihren Reihen einen Abteilungsleiter. Der Abteilungsleiter ist für die Gruppe verantwortlich und bei allen Fragen direkter Ansprechpartner des Spartenleiters bzw. der Vorstandschaft.


Gruppenleiter/Trainer

Die einzelnen Gruppenleiter/Trainer sind verpflichtet rechtzeitig zu den Übungsstunden die Halle zu öffnen, die Übungsgeräte pfleglich zu behandeln, Vollzähligkeitprüfungen vorzunehmen und die Übungsstunde rechtzeitig zu beenden. Nach Beendigung der Übungsstunden ist die Halle aufzuräumen und abzuschließen. Außerdem sind die einzelnen Gruppenleiter/Trainer verpflichtet dem Kassier ausgefallene Übungszeiten umgehend zu melden.


Festwirt

Der Festwirt ist gemeinsam mit dem 4.Vorsitzenden für den reibungslosen Verlauf bzw. die reibungslose Planung bei Veranstaltungen zuständig. Er hat die gleichen Pflichten wie der 4. Vorsitzende bei Veranstaltungen.

Zusätzlich führt er noch Personalplanungen bei Veranstaltungen in Absprache mit dem 4. Vorsitzenden sowie der Sparten- und Abteilungsleiter durch.


Gerätewart

Der Gerätewart ist zuständig für die gesamten Gerätschaften des TV Schenkenzell in der Turnhalle. Er ist auch verantwortlich, dass beschädigte Geräte repariert werden.

Leichtathletikanlagenwart


Der Leichtathletikanlagenwart hat alle die mit der Anlage zusammenhängenden Dinge zu erledigen. Insbesondere hat er im Frühjahr dafür zu sorgen, dass der Platz für den Sommerbetrieb hergerichtet wird. Im Herbst ist er verantwortlich für die Winterfestmachung des Platzes. Außerdem hat er für den reibungslosen Ablauf in Zusammenarbeit mit dem TV Schiltach zu sorgen.


Fähnrich/Fahnenbegleitung


Der Fähnrich ist für die Betreuung der Vereinsfahne zuständig. Er ist dafür verantwortlich, dass bei jedem Ausrücken der Fahne ein Fähnrich eingeteilt ist. Der Fähnrich und seine beiden Fahnenbegleiter werden in der Mitgliederversammlung bestätigt.


Trachtengruppe/Kindertrachtengruppe

Die Belange der Trachten-/Kindertrachtengruppe sind in der Anlage III. zu dieser Geschäftsordnung separat geregelt.


Alle in der Geschäftsordnung beschriebenen Aufgaben können von den Verantwortlichen an geeignete Personen delegiert werden.